Olaf Spiekermann: Rechtliche Variante der Unternehemssanierung – Alternativen , Chancen, Risiken (Erstveröffentlichung NJW 25/2022 1775)

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und den Änderungen in der Insolvenzordnung zum 1.1.2021 ist einige Bewegung ins rechtliche Sanierungs- und Insolvenzgeschehen gekommen. Grund genug, gerade für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Beratungsmandaten von notleiden-den Unternehmen, einen Überblick über die verschiedenen Sanierungsrahmen zu geben.

I. Variantenvielfalt im Sanierungsgeschehen

  • Unternehmenssanierungen sind für alle beteiligten Per­sonen einschließlich der Berater oft ein Kraftakt. Die Anfor­derungen an ein Gelingen sind in den vergangenen Jahren noch gestiegen, da die möglichen Ursachen für einen Sanie-rungs- und Restrukturierungsbedarf vielfältiger und durch eine Verschiebung zu exogenen Ursachen schwerer steuerbar geworden sind. Die pundemiebedingten Herausforderungen für die Gesamtwirtschaft und insbesondere besonders betrof­fene Branchen, stockende Lieferketten, enorm gestiegene Rohstoff- und Energiepreise, die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen und nicht zuletzt der seit Jahren zu beklagende Fachkräftemangel machen es schwer, die zukünf­tige Entwicklung des Unternehmens belastbar vorherzuse­hen, was jedoch wiederum essenzielle Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige’Sanierung ist.
  • Parallel dazu sind jedoch auch die Werkzeuge, eine „Notlage“ des Unternehmens sachgerecht aufzufangen und zu steuern, vielfältiger geworden. Bereits vor Jahren hat der Gesetzgeber den Bedarf nach zeitlich früherer und damit oft effektiverer Unternehmenssanierung erkannt und mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter­nehmen (ESUG) in 20121 einige Neuerungen eingeführt, ins­besondere durch Schaffung des Instituts der vorläufigen Ei­genverwaltung sowie Änderungen im Insolvenzplanrecht. Aus Anlass einer Restrukturierungs-RL der EU aus dem Jahr 2019, in Auswertung der ersten Erfahrungen mit dem ESUG und vor dem Druck befürchteter Pandemieauswirkungen in der Wirtschaft, wurden zum 1.1.2021 etliche Neuerungen eingeführt, etwa die Schaffung des StaRUG2 sowie weitere Änderungen im Insolvenzrecht. Der Anwender hat heute scheinbar die Qual der Wahl: allgemeine Sanierungsinstru­mente, StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz. Ein Blick hinter die Kulissen der Normenkomplexe zeigt jedoch, dass nicht jedes Sanierungsinstrument für jeden Anwen­dungsfall gleichermaßen geeignet ist.

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Olaf Spiekermann: Rechtliche Variante der Unternehemssanierung – Alternativen , Chancen, Risiken (Erstveröffentlichung NJW 25/2022 1775)

Olaf Spiekermann

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