Präventive Sanierung (EU)
Präventiver Restrukturierungsrahmen (EU)
Sanierungswerkzeuge frühzeitiger nutzen – darum geht es im Kern bei der neu verabschiedeten europäischen Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen. Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist bis zum Jahr 2021 zu rechnen.
Das präventive Restrukturierungsverfahren (EU) unterscheidet sich in seiner Zielsetzung vom Insolvenzverfahren. Während jenes als Maßnahme der Gesamtvollstreckung der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO) dient, ist die Präventive Restrukturierung primär auf das Interesse des Unternehmers ausgerichtet. Auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 2 der Präventiven Restrukturierungsrichtlinie werden Sanierungswerkzeuge in das deutsche Recht implementiert. Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, die Bilanzstrukturen von Unternehmen positiv zu verändern und diese somit am Markt zu erhalten.
Das Verfahren setzt konsequent vor Eintritt der materiellen Insolvenzreife an. Der europäische Richtliniengeber will auf diese Weise die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Unternehmer frühzeitig eigenverantwortliche Sanierungsmaßnahmen ergreifen und auf diesem Wege den Eintritt des Insolvenzfalles vermeiden.
Wir beraten Sie gerne zu Sanierungsmöglichkeiten nach aktueller Rechtslage.