Insolvenz­verwaltung

Insolvenzverwaltung ist bei Brinkmann & Partner Kernkompetenz. Unsere Anwälte sind bundesweit an deutschen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter oder Sachwalter im Einsatz, um Unternehmen zu erhalten und Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei spielt auch das Vorschlagsrecht des betroffenen Unternehmens bzw. der Gläubiger bei den Insolvenzgerichten eine große Rolle. Danach ist es möglich, konkrete Personen als Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter vorzuschlagen.

Die Erhaltung des betroffenen Unternehmens gehört zu unseren wichtigsten Anliegen, da dies fast immer im Interesse aller Beteiligten (Gesellschafter, Management, Arbeitnehmer und Gläubiger) liegt. Wir streben dabei an, alle Beteiligten transparent durch das Verfahren zu führen. Die Insolvenzordnung bietet hervorragende Möglichkeiten, das Unternehmen im Rahmen einer Sanierung neu auszurichten.

Ein Insolvenzverfahren ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation, die einerseits ein ruhiges und überlegtes Vorgehen des Insolvenzverwalters erfordert. Andererseits gilt es auch, mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit die im Sinne des jeweiligen Verfahrens beste Lösung zu definieren und umzusetzen. Dabei führen wir alle Beteiligten möglichst transparent durch den gesamten Prozess.

Nach einem Insolvenzantrag sind schnelle Maßnahmen notwendig, um das operative Geschäft weiterzuführen bzw. zu stabilisieren. Oftmals vermittelt die sofortige Ansprache der betroffenen Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten durch einen erfahrenen Insolvenzverwalter eine beruhigende Wirkung und gibt den Blick für die unter Zeitdruck gebotenen Maßnahmen frei. Der Geschäftsbetrieb kann oft weitestgehend reibungslos fortgeführt werden. Dabei helfen uns selbstverständlich auch unsere in Jahrzehnten gewachsenen Vertrauensbeziehungen zu den wesentlichen Beteiligten auf Seiten der Lieferanten, Kunden, Gewerkschaften, Banken und Gläubigerverbände.

Nach einer kurzen Stabilisierungsphase definieren wir eine Zielstruktur, um das Unternehmen unter Anwendung der Sanierungswerkzeuge des Insolvenzrechts neu auszurichten. Dabei greifen wir im Bedarfsfall auch auf ein großes Netzwerk von strategischen Investoren bzw. Finanzinvestoren zurück.

Insolvenzverwaltung ist nach unserem Verständnis Teamarbeit. Sowohl im Unternehmen vor Ort als auch im Back Office stehen den Beteiligten Experten mit „Rat und Tat“ zur Seite. Insbesondere im Bereich der Stabilisierung und der Sanierung greifen wir auf verschiedene Berufsprofile zurück und arbeiten damit interdisziplinär. Wir sind davon überzeugt, dass ein gutes Konzept nur hilft, wenn dessen Umsetzung mit Nachdruck verfolgt wird.

Unsere hohe Qualifikation im Bereich „Insolvenzverwaltung“ spiegelt auch eine überdurchschnittliche Quote bei der Erhaltung von Betrieben wieder. Diese wiederum ist die Grundvoraussetzung einer unter den Umständen jedes Einzelfalls optimierten Gläubigerbefriedung, welche zu den wesentlichen Zielen des Insolvenzrechts zählt.