Drohend zahlungsunfähige Unternehmen können sich nun mit Hilfe des präventiven Restrukturierungsrahmens sanieren. Aber wie läuft eine insolvenzabwendende Sanierung in der Praxis ab? Artikel Finance Magazin März/April 2021 von Daniel Arends und Christoph Enkler
Der präventive Restrukturierungsrahmen soll insolvenzabwendende Sanierungen erleichtern. Der Erfolg hängt dabei maßgeblich von der Vorbereitung ab und erfordert die Ausarbeitung und Verhandlung eines umfassenden Sanierungskonzepts. Gegenstand der dabei anzustellenden Überlegungen ist insbesondere die Frage, welches Verfahren für die Umsetzung der Restrukturierung geeignet ist: In Betracht kommen in nationalen Fällen eine vollkonsensuale außergerichtliche Sanierung, eine Sanierung im Wege eines Insolvenzverfahrens oder aber eines Sanierung auf Basis des präventiven Restrukturierungsrahmens (StaRUG).
Liquiditätsplanung essentiell
Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, können die Instrumente des Restrukturierungsrahmens in Anspruch nehmen. Eine potentiell drohende finanzielle Krise und damit der Restrukturierungsbedarf müssen deshalb frühzeitig erkannt und eine integrierte Liquiditätsplanung aufgesetzt werden. Sie erlaubt es den Geschäftsleitern, rechtzeitig Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten und den Solvenzstatus des Unternehmens fortlaufend zu überwachen, um so im Falle einer eintretenden materiellen Insolvenzreife ihren Insolvenzantrags- und Anzeigepflichten nachzukommen.
Für den Erfolg der Sanierung ist entscheidend, dass frühzeitig ein Restrukturierungsplan ausgearbeitet und erörtert wird, der ähnlich wie ein Insolvenzplan, aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil besteht. In dem auf einem Sanierungskonzept beruhenden Restrukturierungsplan müssen zunächst Art, Ausmaß und Ursachen der Krise dargestellt werden. Auf dieser Grundlage werden dann das Ziel der Restrukturierung sowie die Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung des Restrukturierungsziels nötig sind.
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