Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 16.09.2020 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH angeordnet.
Ein Brinkmann & Partner Team unter Federführung von Maximilian Bei der Kellen und Christoph Enkler berät bundesweit zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker hinsichtlich offener Forderungen gegenüber der AvP Deutschland GmbH. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung möglicher (Ersatz-)Aussonderungsansprüche gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter sowie der Umsetzung von Maßnahmen zur Absicherung des eigenen Geschäftsbetriebes.
Bei der Zuordnung von Kontoguthaben im Rahmen des Aus- und Ersatzaussonderungsrechts nach §§ 47, 48 InsO greift Brinkmann & Partner auf eine langjährige Expertise im Bereich der Insolvenzverwaltung und in der insolvenzrechtlichen Beratung zurück. Im Rahmen der Insolvenz der HEROS Unternehmensgruppe, einem ehemaligen Geld- und Werttransportunternehmen, das typischerweise fremdes Geld verarbeitete, war von der Kanzlei die Frage zu klären, welche Rechte der Gläubiger an den Kontoguthaben der Insolvenzschuldnerin bestanden.
Hannover, 22. September 2020
Ihre Ansprechpartner:
Maximilian Bei der Kellen, Rechtsanwalt
Christoph Enkler, Rechtsanwalt LL.M.
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