Pressemitteilung
Es ist gelungen, den Geschäftsbetrieb der Papierfabrik Zerkall Renker & Söhne GmbH & Co. KG an die neu gegründete Papierfabrik Zerkall GmbH zu verkaufen. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde am 27.04.2021 unterzeichnet. Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Genehmigung der Gläubigerversammlung.
„Auf eine Ausproduktion hatten wir uns bereits eingestellt, als wir den Rat von Sanierungsexperten suchten. Dass nun die Firma mit ihrer über 115jährigen Tradition in gute Hände kommt, freut uns auch deshalb besonders, weil so die Arbeitsplätze der teils jahrzehntelang für den Betrieb arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert werden“, erklärt der Geschäftsführer Felix Renker.
Die Gesellschaft stellt seit über 115 Jahren echte Büttenpapiere im Rundsiebverfahren her und verarbeitet diese zu Schreib- und Anzeigen- sowie Druck- und Künstlerpapieren. Die Vermarktung erfolgt weltweit unter der geschützten Marke ZERKALL-BÜTTEN.
Da diese Papiere höchste Qualitätsanforderungen erfüllen, wurde 1949 die Urschrift des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auf ZERKALL-BÜTTEN geschrieben und unterzeichnet. Auch bei zahlreichen anderen bedeutenden Vertragswerken der Bundesrepublik Deutschland wurde dieses Büttenpapier verwendet, so z.B. 1990 bei der Unterzeichnung der Urkunde zur Deutschen Einheit. Und sowohl bei der Vereidigung des Bundespräsidenten als auch des Bundeskanzlers wird auf ZERKALL-BÜTTEN zurückgegriffen.
Im November 2020 hatte das Unternehmen einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsführung wurde von den Generalbevollmächtigten Rechtsanwälte Christoph Enkler und Sebastian Netzel von Brinkmann & Partner durch den Sanierungsprozess begleitet. Durch Beschluss vom 03.11.2020 wurde Dr. Biner Bähr von der Kanzlei White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2021 wurde der Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt.
In einem strukturierten Bieterprozess hat sich der Dürener Unternehmer Frank Féron gegen zahlreiche andere Interessenten (sowohl Strategen als auch Immobilieninvestoren) durchgesetzt. Der Investorenprozess wurde durch die EichenFels GmbH/ Frankfurt am Main (federführend durch Jörn Herseth) begleitet.
Herr Féron ist geschäftsführender Gesellschafter von IP Verpackungen mit Sitz Aldenhoven, einem Hersteller von Verpackungslösungen im Food-Service. Am Standort in Zerkall soll neben der Fortführung der traditionellen Büttenpapierproduktion eine Fertigung innovativer, nachhaltiger Produkte auf Zellstoffbasis entstehen. Es soll langfristig in Zerkall investiert und eine Vielzahl von neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Geschäftsführer der neu gegründeten Papierfabrik Zerkall GmbH sind Frank Féron und Hans-Wilhelm Hambloch.
„Mit einer solchen Lösung hatten alle Beteiligten, insbesondere die Unternehmerfamilie Renker, noch im November nicht gerechnet“, so der Sachwalter Dr. Bähr. „Die Gläubiger können mit einer Vollbefriedigung ihrer Forderungen rechnen. Im gemeinsamen Interesse lag immer der Erhalt der Arbeitsplätze in der Büttenpapierproduktion, da wir alle von dem Produkt überzeugt waren. Das vorgelegte Konzept sieht die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze und den Ausbau des Standortes vor. Das sehe ich als besonderen Erfolg dieses Verfahren an.“
Auch die Generalbevollmächtigten Rechtsanwälte von Brinkmann & Partner sind von dem Konzept überzeugt. „Mit Herrn Féron ist es uns gelungen, einen regionalen Investor zu finden, der Tradition und Innovation verbinden will“, so Christoph Enkler. „Letztlich hatten wir die Wahl zwischen mehreren interessanten Angeboten. Wir haben viel diskutiert und abgewogen, die Behörden und Menschen vor Ort eingebunden und uns täglich neue Fragen gestellt, was für den Standort die perspektivisch beste Lösung darstellt“, ergänzt Sebastian Netzel. „Es standen zahlreiche Lösungen zu Auswahl. Da wir frühzeitig den Weg in die Eigenverwaltung gegangen sind und alle Beteiligten uns unterstützt haben, hatten wir für die Entscheidungsfindung auch den erforderlichen zeitlichen Rahmen.“
Hürtgenwald-Zerkall, 4. Mai 2021
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