Insolvenz­pläne

Zum Vorteil des Unternehmens und der Gläubigergemeinschaft: Brinkmann & Partner unterstützt  Mandanten bei der Erstellung von Insolvenzplänen. Wir wissen, welche Schritte wann nötig sind, um ein Unternehmen am Markt zu halten – und die Forderungen aller Beteiligten bestmöglich zu befriedigen.

In der Regel sind sich in einer Insolvenzsituation Management, Gesellschafter, Gläubiger und alle weiteren Verfahrensbeteiligten in mindestens einem Punkt einig: Das Unternehmen soll erhalten bleiben und weiterhin Erträge generieren. Mit einem Insolvenzplan lassen sich die dazu erforderlichen Sanierungsmaßnahmen oft deutlich einfacher umsetzen als im regulären Insolvenzverfahren. Denn der Insolvenzplan bietet dem Management die Freiheit, ein Konzept unter den Regeln der Insolvenzordnung umzusetzen und die Sanierung des eigenen Unternehmens in der Hand zu behalten. Mit umfassender Erfahrung aus einer großen Anzahl von Planverfahren, die wir als Eigenverwalter, Berater, Sachwalter und Insolvenzverwalter begleitet und umgesetzt haben, unterstützen wir Mandanten in dieser entscheidenden Phase der Unternehmenskrise.

Zu unserem Leistungsangebot zählen insbesondere:

  • Beratung der Gesellschafter im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens
  • Beratung von Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens
  • Erstellung von Insolvenzplänen für die verschiedenen Beteiligtengruppen
  • Überprüfung von Insolvenzplänen
  • Erstellen von Vergleichsrechnungen in Insolvenzplansituationen
  • Überprüfen von Vergleichsrechnungen in Insolvenzplansituationen
  • „Abwehr“ von Insolvenzplänen