Das StaRUG hat das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht nachhaltig verändert. Die Kommentierung des StaRUG erläutert den neu geschaffenen vorinsolvenzlichen Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen mit seinen Möglichkeiten. Das Werk gibt dem Praktiker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sanierungsberater, Restrukturierungsbeauftragten, Insolvenzrichtern und Wissenschaftlern eine praxisgerechte Orientierung.

Das Autorenteam setzt fort, was an systematischen Überlegungen aus der Kommentierung der dem Gesetz zugrunde liegenden europäischen Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen geflossen ist. Die Erläuterungen zum aktuellen Recht vereint die Perspektiven aus Praxis, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft.

Vorwort von Dr. Christoph Morgen, Herausgeber

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen auf der „Dauerbaustelle des Insolvenz- und Sanierungsrechts“ vorge­nommen. Mit dem SanInsFoG wurden insbesondere die Ergebnisse der sog. ESUG-Evaluation in der Insolvenzordnung und die Vorgaben der „Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlamentes und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)“ durch Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) umgesetzt.

Durch das StaRUG sollen Lücken bei der außergerichtlichen Sanierung von Unter­nehmen geschlossen werden. Dazu bietet das StaRUG einen Werkzeugkasten unter­schiedlicher, flexibel einsetzbarer sog. Instrumente. Herzstück des StaRUG ist die gerichtliche Bestätigung des sog. Restrukturierungsplans. Diese ermöglicht es, mit qualifizierter Mehrheitsentscheidung in Gläubigerrechte einzugreifen, um so die Sanierung sanierungsfähiger Unternehmen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchzusetzen. Flankiert wird die gerichtliche Planbestätigung durch die weiteren Instrumente der gerichtlichen Planabstimmung, der gerichtlichen Vorprüfung und der gerichtlichen Anordnung von Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung sowie durch gewisse Anfechtungs- und Haf­tungsprivilegien für neue Finanzierungen. Der Sanierung und dem Gläubigerschutz dienen die Vorschriften zur Bestellung eines Sanierungsmoderators und/oder obligato­rischen oder fakultativen Restrukturierungsbeauftragten. Keinen Eingang in das StaRUG gefunden haben die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen zum sog. „shift of fiduciary duties“ und zur Ermöglichung der Vertragsbeendigung. Diese Regelungen sind im Gesetzgebungsprozess ersatzlos gestrichen worden.

Der modulare Aufbau des StaRUG ist eine der großen Stärken des Gesetzes, denn er ermöglicht den flexiblen, zielgerichteten Einsatz der Instrumente im Einzelfall. Zugleich führt er jedoch dazu, dass das StaRUG ein hoch komplexes Regelwerk beinhaltet, dessen Anwendung in der Praxis sicherlich vielfältige Fragen aufwerfen wird. Verschärft wird dies dadurch, dass das StaRUG oftmals mit unbestimmten Rechtsbegriffen und mit Ausnahmen und Rückausnahmen arbeitet. Hinzu kommt, dass das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der befürchteten wirtschaftlichen Ver­werfungen in Folge der weltweiten COVID-19-Pandemie und vor dem Hintergrund der (zunächst) zum 1. Januar 2021 auslaufenden Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nach dem Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflichten und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG) mit großer Eile durchgeführt wurde und eine intensive Diskussion einzelner Aspekte damit nicht möglich war. Auch die Ge-setzesbegründung bietet oftmals nur wenig Anhaltspunkte dafür, wie bestimmte Vor­schriften auszulegen sind.

Diese Komplexität des StaRUG hat dazu geführt, dass sich diese Erstkommentie­rung des StaRUG als deutlich anspruchsvoller und zeitaufwendiger erwiesen hat, als zunächst erwartet. Mein herzlicher Dank gilt daher allen Autor*innen dieses Werkes für Ihren außerordentlichen Einsatz.

Die Autor*innen und ich hoffen, dem Rechtsanwender mit dem vorliegenden Werk eine Orientierung bei der praktischen Anwendung der komplexen Regelungen des StaRUG zu geben und zugleich einen Beitrag für die weitere Diskussion um die Auslegung der Vorschriften des StaRUG und gegebenenfalls notwendige gesetzge­berische Anpassungen zu leisten.

Abschließend möchte ich Herrn Dr. Bruno Kühler als Verleger und Herrn Markus J. Sauerwald als Verlagsleiter des RWS Verlags herzlich für die Aufnahme des Werkes in die Kommentarreihe des Verlages zum Insolvenzrecht danken. Mein besonderer Dank gilt auch Frau Iris Theves-Telyakar für ihr akribisches Lektorat und ihre Geduld!

Ihr Dr. Christoph Morgen

Blick ins Buch

Vorwort und Inhaltsverzeichnis

Kommentierung von Daniel Arends, Rechtsanwalt und Partner, Hamburg……….§§ 60-62

Kommentierung von Dr. Annika Schinkel, Rechtsanwältin und Partnerin, Hamburg……….§§ 80-83, 98

Sie möchten den vollständigen Kommentar erwerben?

Hier geht es zum Webshop vom RWS Verlag.

Hier finden Sie auf Beck-online die digitale Version.

Rezensionen

„Eine profunde und ihrem beachtlichen quantitativen Umfang entsprechende tiefschürfende Kommentierung des StaRUG, kurzum eine uneingeschränkte Empfehlung für alle, die sich eingehend mit dem Restrukturierungsrecht im Vorfeld eines förmlichen Insolvenzverfahrens beschäftigen (müssen) […] – oder auch nur aus Gründen eines akademischen Erkenntnisinteresses.“ (Martin Horstkotte, in: ZInsO FOKUS 5/2022)

„ […] gibt es gegenwärtig nur einen deutschsprachigen Kommentar zur Richtlinie. Die Poleposition hat sich der ‚Morgen’ erarbeitet – Chapeau! […] Im ‚Morgen’ stecken unzählige lesenswerte Passagen und kreative Lösungsvorschläge für das moderne und zukunftsträchtige Rechtsgebiet der Restrukturierung. Viele EU-Nachbarn staunen über den deutschen Publikationsoutput und die Geschwindigkeit mit der hier Werke vorgelegt werden. Zu Recht – diese 700 Seiten muss erst einer mal nachmachen.“ (Prof. Dr. Dominik Skauradszun zur Vorauflage, in: ZRI 4/2020)

„Mit diesem Werk wird eine neue Verbindung aus Handbuch und Kommentierung der RL (EU) 2019/1023 […] – also in der finalen Fassung – vorgelegt. Dem Herausgeber ist es gelungen, eine Reihe von hervorragend ausgewiesenen Autoren zu gewinnen, die überwiegend aus der Reihe der sanierungs- und insolvenzrechtlichen Praktiker aus Beratung, Insolvenzverwaltung und Justiz stammen.“ (Martin Horstkotte zur Vorauflage, in: ZInsO 4/2020)

„[…] »Präventive Restrukturierung« (Hrsg. Morgen) ist der erste Kommentar, der auf der Basis des finalen Richtlinientextes erstellt ist und somit frühere Werke überholt. 23 Autoren aus Praxis und Wissenschaft stellen anhand der einzelnen Artikel die Vorgaben sowie die großen Umsetzungsspielräume für den nationalen Gesetzgeber dar und formulieren konkrete Umsetzungsempfehlungen, die sie wiederum mit bestehenden sanierungs- und insolvenzrechtlichen Möglichkeiten abgleichen. […] Es sondiert die Vielfalt der Optionen, doch bietet es nach ausgiebiger Literaturanalyse (…) »Orientierung« mit konkreten (begründeten) Empfehlungen oder belässt es bei einem ebenfalls hilfreichen Problemaufriss.“ (Peter Reuter zur Vorauflage, in: INDat Report 9/2019)